Häufig gestellte
Fragen (FAQ)

Ich hätte gerne ein Angebot. Was muss ich tun?

Sie kontaktieren uns am besten

Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin und danach erhalten Sie zeitnah ein unverbindliches und kostenloses Angebot.

Wie lange ist das Angebot gültig?

Die Bindefristen für unsere Angebote werden individuell vereinbart. Nach Ablauf der vereinbarten Bindefrist müssen wir das Angebot, z.B. wegen gestiegener Entsorgungskosten etc., neu berechnen.

Benötige ich immer eine Abbruchgenehmigung?

Wenn Ihr Objekt gewisse Kriterien erfüllt, bedarf es keiner Genehmigung. Konkret geben hierzu die Bauabteilungen der zuständigen Behörden, wie z. B. Landratsämter, Auskunft. Sie können sich auch direkt auf der Homepage der entsprechenden Behörde informieren.

Mein Objekt enthält Asbestmaterial – was tun?

Seit 1994 sind wir eine zugelassene Fachfirma für den Abbau von Asbest nach TRGS 519.

Gerne übernehmen wir für Sie

  • die Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt
  • den fachgerechten Abbau
  • die ordnungsgemäße Verpackung und
  • die Entsorgung bei den zugelassenen Entsorgungsstellen

In welchem Einzugsgebiet führen Sie Arbeiten aus?

Wir sind im Großraum Augsburg sowie in den angrenzenden Landkreisen (Aichach-Friedberg, Dillingen, Donauwörth, Günzburg, Landsberg usw.) tätig.

Wir sind Mitglied

Als langjähriges Mitglied im Deutschen Abbruchverband e.V. sind wir nicht nur über den aktuellen Stand der Technik, sondern auch über neue Gesetze und Vorschriften informiert.

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