Häufig gestellte
Fragen (FAQ)
Ich hätte gerne ein Angebot. Was muss ich tun?
Sie kontaktieren uns am besten
- telefonisch unter 08272/2655 oder 08272/5688
- per Mail unter abbruch-entkernung@m-kerler.de oder
- über das Kontaktformular auf unserer Homepage.
Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin und danach erhalten Sie zeitnah ein unverbindliches und kostenloses Angebot.
Wie lange ist das Angebot gültig?
Die Bindefristen für unsere Angebote werden individuell vereinbart. Nach Ablauf der vereinbarten Bindefrist müssen wir das Angebot, z.B. wegen gestiegener Entsorgungskosten etc., neu berechnen.
Benötige ich immer eine Abbruchgenehmigung?
Wenn Ihr Objekt gewisse Kriterien erfüllt, bedarf es keiner Genehmigung. Konkret geben hierzu die Bauabteilungen der zuständigen Behörden, wie z. B. Landratsämter, Auskunft. Sie können sich auch direkt auf der Homepage der entsprechenden Behörde informieren.
Mein Objekt enthält Asbestmaterial – was tun?
Seit 1994 sind wir eine zugelassene Fachfirma für den Abbau von Asbest nach TRGS 519.
Gerne übernehmen wir für Sie
- die Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt
- den fachgerechten Abbau
- die ordnungsgemäße Verpackung und
- die Entsorgung bei den zugelassenen Entsorgungsstellen
In welchem Einzugsgebiet führen Sie Arbeiten aus?
Wir sind im Großraum Augsburg sowie in den angrenzenden Landkreisen (Aichach-Friedberg, Dillingen, Donauwörth, Günzburg, Landsberg usw.) tätig.
Haben Sie weitere Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns an!
Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Unsere Leistungen
Wir sind Mitglied
Als langjähriges Mitglied im Deutschen Abbruchverband e.V. sind wir nicht nur über den aktuellen Stand der Technik, sondern auch über neue Gesetze und Vorschriften informiert.
Kontakt
M. Kerler
Gewerbestraße 7
86637 Wertingen - Geratshofen
Telefon: 08272-26 55
Telefon: 08272-56 88